Berufsbild Kinderpfleger*in in praxisorientierter Form (PiA-K)
Kinderpfleger*innen leiten zum Beispiel Kinder zum Spielen an - sie malen, basteln, werken und musizieren mit ihnen, sie planen Feste und Feiern, bereiten diese mit den Kindern vor, wickeln, und pflegen Kinder und unterstützen so die pädagogischen Fachkräfte.
Wo werde ich eingesetzt?
In einer Kita-Gruppe zur Unterstützung der pädagogischen Fachkraft.
Wie lange dauert die Ausbildung und wie ist sie aufgebaut?
Insgesamt dauert die PiA-Kinderpflege-Ausbildung zwei Jahre. Theorie und Praxis werden miteinander verzahnt. Es gibt unterschiedliche Organisationsmodelle, die die Berufskollegs anbieten.
Bei einem Modell findet über 2 Jahre hinweg Theorieunterricht an 2,5 Wochentagen statt. Die anderen Unterrichtsstunden, die in dem Bildungsplan stehen, weden in der Praxis in der Kindertageseinrichtung absolviert.
Bei einem anderen Modell findet im ersten Schuljahr der Theorieunterricht im Umfang von 3 Wochentagen statt und im zweiten Schuljahr an 2 Tagen. Die anderen Unterrichtsstunden, die in dem Bildungsplan stehen, werden in jedem Schuljahr mit unterschiedlichen Stundenanteilen in der Praxis in der Tageseinrichtung organisiert.
Die Begleitung der Praxis erfolgt dabei durch die Lehrkräfte sowie die Einbindung einer in der Praxis beschäftigten Fachkraft.
Welchen Schulabschluss muss ich haben?
Es ist mindestens ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertiger Abschluss erforderlich.
Was muss ich noch vorweisen?
Es muss ein Arbeitsvertrag mit dem Träger vorliegen, der mindestens über die Laufzeit des Bildungsganges abgeschlossen sein muss, also bis zum 31.07.2023. Darüber hinaus muss eine sechswöchige Vorqualifizierung in einer Kita absolviert werden.
Wann kann ich mit der Vorqualifizierung beginnen?
Ab sofort, in Absprache mit dem Träger der Kindertageseinrichtung. Die Vorqualifizierung kann auch anstelle der bisherigen Tätigkeit als Kita-Helfer erfolgen. Die Förderung des Landes für die Kita-Helfer bekommt der Träger weiterhin.
Bekomme ich für die sechswöchige Vorqualifizierung eine Vergütung?
Ja, die Träger haben die Möglichkeit, den Einsatz nach dem KiBiz als „sonstiges Personal“ zu finanzieren. Auch eine Finanzierung über das Kita-Helfer-Programm ist möglich. Hier muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Warum muss ich einen Arbeitsvertrag abschließen?
Die Ausbildung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ ist eine vollzeitschulische Berufsausbildung, so dass ein Schulverhältnis besteht. Voraussetzung für die Aufnahme in die besondere praxisintegrierte Organisationsform des Bildungsgangs ist ein Beschäftigungsverhältnis in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung. Damit handelt es sich insbesondere um eine Anschlussqualifikation für die Kita-Helferinnen und Kita-Helfer in Kindertageseinrichtungen, die an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag) anknüpft.
Was ist das Ausbildungsziel?
Die Abschlussprüfung führt zum Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/“Staatlich geprüfter Kinderpfleger“. Mit Bestehen der Abschlussprüfung kann auch der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden, wenn die erforderlichen Kurse besucht werden.
Wer kann mir denn Fragen zu Anmeldefristen an den Berufskollegs beantworten?
Fragen zu Anmeldefristen können an die Berufskollegs gerichtet werden, welche die Berufsfachschulen Fachrichtung Kinderpflege anbieten. Schulstandorte sind hier zu finden:
Berufsbildung NRW - Das Berufskolleg in NRW - Schulstandorte: Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
Welche Fähigkeiten sollte ich mitbringen?
Teamfähigkeit, Organisationstalent, Beobachtungsgabe, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, gute Sozial- und Sprachkompetenz, Zuverlässigkeit, Durchhaltevermögen und Flexibilität und vor allem Spaß, mit Kindern und ihren Familien zu arbeiten.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für mich nach der Ausbildung?
Es ist eine Weiterqualifizierung zur sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieherin/Erzieher) möglich, wenn die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen vorliegen. Diese würde noch einmal drei Jahre dauern und könnte auch praxisintegriert und somit vergütet erfolgen.
Was verdiene ich in der Ausbildung?
Die Vergütung ist tarifvertraglich nicht geregelt, da es sich um eine völlig neue Form der Qualifizierung handelt. Das Land zahlt den Trägern für diese Qualifizierung voraussichtlich rund 1.400 Euro im Monat pro Person. Nach Abzug unterschiedlicher Ausgaben, die allein beim Arbeitgeber anfallen, sollten die Träger eine Vergütung von 1.000 bis 1.100 Euro monatlich leisten können. Letztlich entscheidet aber der Träger selbst über die Höhe der Vergütung.